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Compliance Management


Verhaltenscodex für unsere Lieferanten

Anforderungen an die Lieferanten der Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir beziehen Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kundschaft zu sichern.

Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz.

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH respektiert das geltende Recht und verlangt das gleiche von ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. 

Ungesetzliches Verhalten kann vielfältigen Schaden verursachen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden kann die Gefahr eines Rufschadens oder Imageschadens auftreten und damit verbunden eine Schädigung unser Marktposition. 

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und den Supplier Code of Conduct entsprechen.

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet von seinen Lieferanten, dass sie dafür Sorge tragen, dass ihre verbundenen Unternehmen alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen.

Kinderarbeit:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihrem Unternehmen verbieten und unterlassen.

Diskriminierung:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen eines Geschlechts, des Alters, der Hautfarben der ethnischen oder sozialen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung oder der politischen Meinung benachteiligt werden.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH legt besonderen Wert auf die Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von eigenen wie auch fremden Mitarbeitern und geht gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor. Wir erwarten, dass die Mitarbeiter unserer Lieferanten auf Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge beschäftigt und entlohnt werden. Die von uns beauftragten Unternehmer (Lieferanten) sichern uns zu, dass keine Personen beschäftigt werden, die nicht im Besitz von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sind. 

Zwangsarbeit:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten keine Form der Zwangsarbeit oder des Menschenhandels in ihren Unternehmen zulassen.

Arbeitszeiten und Vergütung:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten.

Umweltschutz:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und –standards einhalten.

Verbot von Korruption und Bestechung:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritter mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

Einladung und Geschenke:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zu Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können.

Fairer Wettbewerb:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten. Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zu fairer Vertragsgestaltung gegenüber ihren Geschäftspartnern. Das gleiche erwarten wir auch von unseren Lieferanten.

Lieferantenbeziehungen:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen.  Des Weiteren erwartet Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH von seinen Lieferanten, dass sie nur Materialien aus legalen Quellen verwenden und dies auf Nachfrage nachweisen können. 

Einhaltung des Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz Supplier Code of Conduct

Jeder Verstoß die im Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet.

Weiter steht die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen und nachdem ihnen hierzu von Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.

Die Regelungen gelten auch für Tochtergesellschaften, etwaige Folgegesellschaften und/oder Nachfolgegesellschaften.

Die vorgenannten Regelungen werden vorbehaltlos anerkannt.