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Compliance Management


Verhaltenscodex für Mitarbeiter und Lieferanten

Verhaltenskodex „Schulz Gruppe“


Einleitung 

Jeder Mitarbeiter der Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH, egal in welcher Position oder Funktion, ist verpflichtet die beschriebenen Verhaltensgrundsätze bzw. Regeln einzuhalten.

Diese Regeln treten nicht an die Stelle geltender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sondern dienen als Orientierungshilfe und definieren eine grundsätzliche Haltung.

Bereits vorliegende Regeln und Vorschriften werden maximal ergänzt oder verstärkt, auf keinen Fall jedoch gemindert oder ersetzt.

Rolle des Mitarbeiters

Ist ein Mitarbeiter der Meinung, dass gegen Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften oder die vorliegenden Regeln verstoßen wird oder ein solcher Verstoß unmittelbar bevorsteht, ist er gehalten, unverzüglich seinen Vorgesetzten davon zu unterrichten.

Darüber hinaus hat der Mitarbeiter bei Korruption und buchhalterischen oder finanziellen Unregelmäßigkeiten die Möglichkeit, dass Hinweis-/ Warnsystem der Firma zu nutzen. Das Verfahren über das Hinweis-/Warnsystem ist nur dann zu wählen, wenn eine Unterrichtung des jeweiligen Vorgesetzten nach Auffassung des Mitarbeiters möglicherweise mit Schwierigkeiten verbunden ist oder keine angemessene Verfolgung der Angelegenheit bewirken dürfte.

In diesem Falle kann der Mitarbeiter sich direkt an die Geschäftsführung wenden.

Die übermittelten Informationen erfolgen unter absoluter Vertraulichkeit um jegliche Diskriminierung zu verhindern.

Sanktionen

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Regeln, die durch Geschäftsführer oder Betriebsrat geprüft und gebilligt wurden, absolut verbindlich sind. Jegliche Missachtung dieser Regeln durch einen Mitarbeiter gilt als Verfehlung und kann von Seiten des jeweiligen Arbeitsgebers innerhalb der „Schulz Gruppe“ in geeigneter Weise bestraft und geahndet werden. 

Derartige Sanktionen können möglicherweise die Entlassung sowie Schadenersatzforderungen beinhalten, auch wenn der Regelverstoß im Rahmen einer internen Kontrolle aufgedeckt wurde.

Im Falle von Fragen oder Schwierigkeiten bezüglich der vorliegenden Regeln und ihrer Umsetzung im Konzern ist auf vertrauter Basis mit dem Ethik-Beauftragten Kontakt aufzunehmen.

Schutz der Vermögenswerte 

Jeder Schulz-Mitarbeiter hat die Pflicht, die Güter und Vermögenswerte der „Schulz Gruppe“ zu schützen. Dies beschränkt sich nicht nur auf bewegliche und unbewegliche Güter, sondern schließt auch von Schulz-Mitarbeitern entwickelte Ideen oder fachliche Fähigkeiten ein. Die Pflicht, zum Schutz, besteht auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters fort. 

Kein Mitarbeiter darf sich Vermögenswerte der „Schulz Gruppe“ zum Zwecke der persönlichen Nutzung zu Eigen machen oder Dritten zwecks Nutzung zugunsten anderer als der „Schulz Gruppe“ zur Verfügung stellen.

Vermeidung von Interessenkonflikten 

Alle Schulz-Mitarbeiter unterliegen einer Loyalitätspflicht gegenüber der „Schulz Gruppe“ und haben deshalb darauf zu achten, dass sie weder direkt noch indirekt Tätigkeiten nachgehen oder Aussagen machen, die einen Interessenkonflikt mit der „Schulz Gruppe“ zur Folge hätten. Jeder Mitarbeiter muss, bevor er im Namen der „Schulz Gruppe“ eine Transaktion mit einer Firma unternimmt, bei der er selbst oder einer seiner Angehörigen investiert hat oder eine wichtige Führungsposition innehat, hierfür schriftlich die Genehmigung des Geschäftsführers einholen.

Korruptionsbekämpfung

Im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder der Ausführung von Verträgen darf es nicht zu Verhaltensweisen oder Tatbeständen kommen, die als aktive oder passive Korruption bzw. als Mittäterschaft bei illegaler Einflussnahme oder illegaler Begünstigung qualifiziert werden können.

Kein Schulz Mitarbeiter darf einem Dritten direkt oder indirekt in irgendeiner Weise unberechtigte Vorteile jedweder Art gewähren, um eine geschäftliche Transaktion oder eine Vorzugsbehandlung zu erwirken oder deren Fortbestand zu sichern.

Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass er keine Beziehungen mit Dritten eingeht, die ihm persönlich Verpflichtungen auferlegen und Zweifel an seiner Integrität aufkommen lassen würden.

Mit derartigen Ersuchen konfrontierte Mitarbeiter sind aufgefordert, sich an ihre Vorgesetzen zu wenden, die dann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen würden, um den betreffenden Sachverhalt zu beenden.

Geschenke und geldwerte Vorteile dürfen nur gemacht oder angenommen werden, sofern diese einen geringfügigen Wert aufweisen und nicht dazu geeignet sind, Zweifel an der Ehrbarkeit des Schenkenden oder an der Unparteilichkeit des Empfängers zu wecken, unter Beachtung der jeweiligen gültigen Compliance bzw. Kodexvorgaben. 

Achtung der Mitarbeiter 

Die „Schulz Gruppe“ praktiziert eine an den Grundsätzen Fairness und Rechtskonformität orientierte Personalpolitik. Er verbietet sich jegliche Diskriminierung aus unzulässigen Beweggründen wie Geschlecht, Alter, sexuelle Ausrichtung, Rasse, ethnische Herkunft, Nationalität, Behinderung, religiöse, politische oder gewerkschaftliche Meinungen oder Engagements. Jegliche Druckausübung, Belästigung oder Verfolgung moralischer oder sexueller Art beziehungsweise generell rechtswidriger Art, sind untersagt. 

Jedermann hat die Grenzen zum Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter, insbesondere die für EDV-Dateien geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Anforderungen an die Lieferanten der Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH


Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir beziehen Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kundschaft zu sichern.

Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz.

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH respektiert das geltende Recht und verlangt das gleiche von ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. 

Ungesetzliches Verhalten kann vielfältigen Schaden verursachen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden kann die Gefahr eines Rufschadens oder Imageschadens auftreten und damit verbunden eine Schädigung unser Marktposition. 

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und den Supplier Code of Conduct entsprechen.

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet von seinen Lieferanten, dass sie dafür Sorge tragen, dass ihre verbundenen Unternehmen alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen.

Kinderarbeit:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihrem Unternehmen verbieten und unterlassen.

Diskriminierung:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen eines Geschlechts, des Alters, der Hautfarben der ethnischen oder sozialen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung oder der politischen Meinung benachteiligt werden.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH legt besonderen Wert auf die Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von eigenen wie auch fremden Mitarbeitern und geht gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor. Wir erwarten, dass die Mitarbeiter unserer Lieferanten auf Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge beschäftigt und entlohnt werden. Die von uns beauftragten Unternehmer (Lieferanten) sichern uns zu, dass keine Personen beschäftigt werden, die nicht im Besitz von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sind. 

Zwangsarbeit:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten keine Form der Zwangsarbeit oder des Menschenhandels in ihren Unternehmen zulassen.

Arbeitszeiten und Vergütung:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten.

Umweltschutz:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und –standards einhalten.

Verbot von Korruption und Bestechung:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritter mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

Einladung und Geschenke:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zu Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können.

Fairer Wettbewerb:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten. Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zu fairer Vertragsgestaltung gegenüber ihren Geschäftspartnern. Das gleiche erwarten wir auch von unseren Lieferanten.

Lieferantenbeziehungen:

Die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen.  Des Weiteren erwartet Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH von seinen Lieferanten, dass sie nur Materialien aus legalen Quellen verwenden und dies auf Nachfrage nachweisen können. 

Einhaltung des Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz Supplier Code of Conduct

Jeder Verstoß die im Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet.

Weiter steht die Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen und nachdem ihnen hierzu von Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.

Die Regelungen gelten auch für Tochtergesellschaften, etwaige Folgegesellschaften und/oder Nachfolgegesellschaften.

Die vorgenannten Regelungen werden vorbehaltlos anerkannt.