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Compliance Management


Verhaltenscodex für unsere Mitarbeiter


Einleitung 

Jeder Mitarbeiter der Rohrleitungs- und Stahlbau Schulz GmbH und der Westdeutsche Maschinen- und Kesselfabrik Schulz GmbH im Weiteren „Schulz Gruppe“ genannt, egal in welcher Position oder Funktion, ist verpflichtet die beschriebenen Verhaltensgrundsätze bzw. Regeln einzuhalten.

Diese Regeln treten nicht an die Stelle geltender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sondern dienen als Orientierungshilfe und definieren eine grundsätzliche Haltung.

Bereits vorliegende Regeln und Vorschriften werden maximal ergänzt oder verstärkt, auf keinen Fall jedoch gemindert oder ersetzt.

Rolle des Mitarbeiters

Ist ein Mitarbeiter der Meinung, dass gegen Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften oder die vorliegenden Regeln verstoßen wird oder ein solcher Verstoß unmittelbar bevorsteht, ist er gehalten, unverzüglich seinen Vorgesetzten davon zu unterrichten.

Darüber hinaus hat der Mitarbeiter bei Korruption und buchhalterischen oder finanziellen Unregelmäßigkeiten die Möglichkeit, dass Hinweis-/ Warnsystem der Firma zu nutzen. Das Verfahren über das Hinweis-/Warnsystem ist nur dann zu wählen, wenn eine Unterrichtung des jeweiligen Vorgesetzten nach Auffassung des Mitarbeiters möglicherweise mit Schwierigkeiten verbunden ist oder keine angemessene Verfolgung der Angelegenheit bewirken dürfte.

In diesem Falle kann der Mitarbeiter sich direkt an die Geschäftsführung wenden.

Die übermittelten Informationen erfolgen unter absoluter Vertraulichkeit um jegliche Diskriminierung zu verhindern.

Sanktionen

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Regeln, die durch Geschäftsführer oder Betriebsrat geprüft und gebilligt wurden, absolut verbindlich sind. Jegliche Missachtung dieser Regeln durch einen Mitarbeiter gilt als Verfehlung und kann von Seiten des jeweiligen Arbeitsgebers innerhalb der „Schulz Gruppe“ in geeigneter Weise bestraft und geahndet werden. 

Derartige Sanktionen können möglicherweise die Entlassung sowie Schadenersatzforderungen beinhalten, auch wenn der Regelverstoß im Rahmen einer internen Kontrolle aufgedeckt wurde.

Im Falle von Fragen oder Schwierigkeiten bezüglich der vorliegenden Regeln und ihrer Umsetzung im Konzern ist auf vertrauter Basis mit dem Ethik-Beauftragten Kontakt aufzunehmen.

Schutz der Vermögenswerte 

Jeder Schulz-Mitarbeiter hat die Pflicht, die Güter und Vermögenswerte der „Schulz Gruppe“ zu schützen. Dies beschränkt sich nicht nur auf bewegliche und unbewegliche Güter, sondern schließt auch von Schulz-Mitarbeitern entwickelte Ideen oder fachliche Fähigkeiten ein. Die Pflicht, zum Schutz, besteht auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters fort. 

Kein Mitarbeiter darf sich Vermögenswerte der „Schulz Gruppe“ zum Zwecke der persönlichen Nutzung zu Eigen machen oder Dritten zwecks Nutzung zugunsten anderer als der „Schulz Gruppe“ zur Verfügung stellen.

Vermeidung von Interessenkonflikten 

Alle Schulz-Mitarbeiter unterliegen einer Loyalitätspflicht gegenüber der „Schulz Gruppe“ und haben deshalb darauf zu achten, dass sie weder direkt noch indirekt Tätigkeiten nachgehen oder Aussagen machen, die einen Interessenkonflikt mit der „Schulz Gruppe“ zur Folge hätten. Jeder Mitarbeiter muss, bevor er im Namen der „Schulz Gruppe“ eine Transaktion mit einer Firma unternimmt, bei der er selbst oder einer seiner Angehörigen investiert hat oder eine wichtige Führungsposition innehat, hierfür schriftlich die Genehmigung des Geschäftsführers einholen.

Korruptionsbekämpfung

Im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder der Ausführung von Verträgen darf es nicht zu Verhaltensweisen oder Tatbeständen kommen, die als aktive oder passive Korruption bzw. als Mittäterschaft bei illegaler Einflussnahme oder illegaler Begünstigung qualifiziert werden können.

Kein Schulz Mitarbeiter darf einem Dritten direkt oder indirekt in irgendeiner Weise unberechtigte Vorteile jedweder Art gewähren, um eine geschäftliche Transaktion oder eine Vorzugsbehandlung zu erwirken oder deren Fortbestand zu sichern.

Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass er keine Beziehungen mit Dritten eingeht, die ihm persönlich Verpflichtungen auferlegen und Zweifel an seiner Integrität aufkommen lassen würden.

Mit derartigen Ersuchen konfrontierte Mitarbeiter sind aufgefordert, sich an ihre Vorgesetzen zu wenden, die dann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen würden, um den betreffenden Sachverhalt zu beenden.

Geschenke und geldwerte Vorteile dürfen nur gemacht oder angenommen werden, sofern diese einen geringfügigen Wert aufweisen und nicht dazu geeignet sind, Zweifel an der Ehrbarkeit des Schenkenden oder an der Unparteilichkeit des Empfängers zu wecken, unter Beachtung der jeweiligen gültigen Compliance bzw. Kodexvorgaben. 

Achtung der Mitarbeiter 

Die „Schulz Gruppe“ praktiziert eine an den Grundsätzen Fairness und Rechtskonformität orientierte Personalpolitik. Er verbietet sich jegliche Diskriminierung aus unzulässigen Beweggründen wie Geschlecht, Alter, sexuelle Ausrichtung, Rasse, ethnische Herkunft, Nationalität, Behinderung, religiöse, politische oder gewerkschaftliche Meinungen oder Engagements. Jegliche Druckausübung, Belästigung oder Verfolgung moralischer oder sexueller Art beziehungsweise generell rechtswidriger Art, sind untersagt. 

Jedermann hat die Grenzen zum Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter, insbesondere die für EDV-Dateien geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.